Elternbeiträge fallen an in Form des
- Schulgeldes
Hortgeldes
Kinderhausbeitrags
Krippenbeitrags.
Siehe hierzu die nachfolgenden Erläuterungen und Tabellen.
Diese Beiträge decken nur die Kosten für den Schulunterricht bzw. die Betreuung der Kinder in Hort, Kinderhaus und Krippe ab. Kosten für sonstige Leistungen wie Mittags- und Nachmittagsbetreuung und Essen werden separat erhoben.




