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Beförderung

Die Schule ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Die Fahrtkosten werden von den Eltern vorfinanziert und einmal jährlich an die Eltern zurückerstattet.

Grundsätzlich gilt: alle Schüler, die einen Schulweg über 2 km (für Jahrgangsstufen 1-4) und über 3 km (für Jahrgangsstufen 5-10) vom Wohnort entfernt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen müssen, sind zur Fahrtkostenerstattung berechtigt.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Fahrtkostenersatz.

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